Der Strassenverkehr in Frankreich


Frankreich ist immer eine Reise wert. Egal in welche Region Ihre Reise Sie auch führt, dieses Land bezaubert mit seinem Charme überall. Jeder reist anders. Der eine am liebsten mit dem Flugzeug, ganz bequem, der andere doch lieber mit dem eigenen Wagen. Wie auch immer Sie Frankreich erkunden möchten, Sie werden an Ihrem Ziel ankommen. Dies hat gleich zwei Gründe. Erstens ist die Verkehrssituation in Frankreich hervorragend und sehr gut erschlossen. Zum anderen ist das Mietwagenangebot ausgezeichnet. Die Verkehrsregeln unterscheiden sich nur geringfügig von denen, die in Deutschland gelten, demnach gestaltet sich die Autofahrt in Frankreich in der Regel unproblematisch.


In den großen Städten – wie beispielsweise Paris – haben Reisende auch die Möglichkeit, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, ohne lange Wartezeiten und ohne lange Strecken, die man zwischen zwei Stationen laufen müsste. Wer die Mietwagenangebote Frankreichs in Anspruch nehmen möchte, der hat die Qual der Wahl. Die Auswahl an Mietwagen ist groß und genügt jedem Anspruch. Wer mit dem eigenen Auto nach Frankreich reist, sollte beachten, dass die Kfz-Versicherung gültig ist, ebenso sollte auch die grüne Karte mitgeführt werden. Frankreich verfügt nicht nur über weite Landschaften, sondern durchaus auch über Bergstraßen. Hier weisen Verkehrsschilder darauf hin, wenn Winterreifen für das Befahren der Strecke erforderlich sind und man nicht mit Sommerreifen fahren sollte. Grundsätzlich fährt man ab März/April mit Sommerreifen, natürlich je nach Witterung. Eine besondere Vorschrift für Autoreifen gibt es zwar nicht, dennoch sollte man sich an die gewohnte Bereifung je nach Jahreszeit halten, um Unfälle zu vermeiden.

Frankreich ist verkehrstechnisch äußerst gut erschlossen. Auf sein Schienennetz ist Frankreich besonders stolz, und dies zu Recht. Die Trassen werden nicht nur regelmäßig gewartet, sondern auch ständig erweitert und ausgebaut. Die öffentliche Verkehrsanbindung ist sehr gut. Hupen gilt in Frankreich als freundliches Signal, wenn man überholen will. Wird nicht als Nötigung im Straßenverkehr angesehen, deshalb sollte man sich auch nicht darüber nicht aufregen. Dasselbe gilt für die Lichthupe, sofern es offensichtlich ist, dass es eher zum „Gruß“, oder als Warnung vor Radarfallen betätigt wird.